Mietbedingungen & Statikberechnungen
Mietbedingungen
Nach Übergabe der Ton- / Lichtanlage und Bühne bis zur Rücknahme haftet der bzw. die Mieter:in im vollen Umfang für sämtliche Gefahren, Beschädigungen und / oder Verlust. Der bzw. die Mieter:in verpflichtet sich zur Übernahme aller entstehenden Kosten aus einem Schadensfall, einschließlich Ersatzbeschaffungskosten und Nutzungsausfall bis zur endgültigen Reparatur bzw. Neubeschaffung der Bühne. Wir empfehlen daher zur Minderung des Risikos den Abschluss einer weiteren geeigneten Versicherung sowie den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner:innen und Nachtwache.
Der bzw. die Mieter:in sorgt eigenständig bei den zuständigen Behörden für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen zur Aufstellung und zum Betrieb der Bühne. Die Bühne ist mit einem CE-Zeichen ausgestattet und entspricht den einschlägigen europäischen Maschinenrichtlinien. Unterlagen dazu können zur Verfügung gestellt werden.
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Statikberechnungen
Ziel dieses Dokuments ist es, ein Berechnungsmodell nach den Richtlinien des Herstellers zu erstellen und die Tragfähigkeit von Bauteilen zu überprüfen. Es ist möglich, zusätzliche Richtlinien in Bezug auf die Verwendung eines Objekts vorzulegen.